




Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung und soll die Selbsthilfekompetenz der Familie stärken. Die gemeinsame Planung mit dem Jugendamt dient als Arbeitsgrundlage.
Dauer der Maßnahme: 1 bis 3 Jahre
Zeitlicher Umfang: im Regelfall 5 bis 10 Stunden wöchentlich
Rechtliche Grundlage: § 31 SGB VIII; KJHG
Aufgabenübertragung: durch die zuständigen Jugendämter
