Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung und soll die Selbsthilfekompetenz der Familie stärken. Die gemeinsame Planung mit dem Jugendamt dient als Arbeitsgrundlage.

 

Dauer der Maßnahme: 1 bis 3 Jahre

Zeitlicher Umfang: im Regelfall 5 bis 10 Stunden wöchentlich

Rechtliche Grundlage: § 31 SGB VIII; KJHG

Aufgabenübertragung: durch die zuständigen Jugendämter