Einzelfallhilfen

Im Mittelpunkt dieses Angebotes steht eine Einzelperson, die in irgendeiner Form Hilfe benötigt. Das Hilfsangebot wird individuell entwickelt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten. Die Einzelfallhilfe richtet sich unmittelbar an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in ihrer eigenen Familie leben oder in Pflegefamilien untergebracht sind.

 

Dauer der Maßnahme: 1 bis 2 Jahre

Zeitlicher Umfang: abnehmende Kontakthäufigkeit

Rechtliche Grundlage: § 35 SGB VIII

Aufgabenübertragung: durch die zuständigen Jugendämter