




Einzelfallhilfen
Im Mittelpunkt dieses Angebotes steht eine Einzelperson, die in irgendeiner Form Hilfe benötigt. Das Hilfsangebot wird individuell entwickelt und auf die jeweilige Situation zugeschnitten. Die Einzelfallhilfe richtet sich unmittelbar an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in ihrer eigenen Familie leben oder in Pflegefamilien untergebracht sind.
Dauer der Maßnahme: 1 bis 2 Jahre
Zeitlicher Umfang: abnehmende Kontakthäufigkeit
Rechtliche Grundlage: § 35 SGB VIII
Aufgabenübertragung: durch die zuständigen Jugendämter
